Ein sehr wichtiger Hebel für Bauherren und Investoren ist die aktuelle steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen.
Das bedeutet:
✅ Keine Einkommenssteuer auf Erträge
✅ Keine Umsatzsteuer auf Anschaffung und Installation
Diese Regelung ist jedoch zeitlich begrenzt und läuft voraussichtlich in diesem Jahr aus.
Wer ohnehin über eine PV-Anlage nachdenkt, sollte die aktuellen Vorteile gezielt nutzen und frühzeitig in die Planung integrieren.
Gerne unterstützen wir Sie hier bei der Antragstellung und dabei, passende Fördermöglichkeiten sinnvoll in Ihr Projekt einzubinden.